Das neue Punktesystem tritt am 01.05.14 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Das neue System sieht eine Höchstgrenze von 8 Punkten (anstatt wie bisher 18 Punkten) vor.
Je nach Schwere des Verstoßes werden nur noch bis zu 3 Punkte vergeben (früher bis zu 7 Punkte):
Ordnungswidrigkeiten: 1 Punkt
grobe Ordnungswidrigkeiten und Straftaten: 2 Punkte
Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkte
Die Tilgungsfristen betragen bei
einem Punkt 2,5 Jahre
zwei Punkten 5 Jahre
drei Punkten 10 Jahre
Zukünftig entfällt die Tilgungshemmung. Die Verweildauer eines Punktes auf dem Punktekonto wird durch das Hinzukommen weiterer Punkte nicht mehr verlängert. Jeder Punkt wird am Ende der für diesen geltenden Frist getilgt.
Verstöße, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, werden nicht eingetragen.
Die Bußgelder erhöhen sich.
Bei Fragen in Zusammenhang mit Punkten in Flenburg, einem Fahrverbot oder Punkteabbau durch Schulungsmaßnahmen wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir helfen Ihnen weiter.
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Rechtsanwalt Stefan Haffner
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„Fragen kostet nichts“
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